BFSG und e-Learnings: Alles, was du wissen musst – kurz und knackig

Pflicht zur Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025
Pflicht zur Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025 - mach dich unangreifbar!

Das BFSG ist da.

Wenn du Webinhalte oder e-Learnings anbietest, egal ob als Unternehmen oder Bildungseinrichtung, musst du jetzt dafür sorgen, dass deine Inhalte barrierefrei sind. Was das konkret bedeutet, schauen wir uns hier ganz entspannt an.

Eins mal vorher: Du kannst mir jederzeit deine Fragen senden.

Hier die wichtigsten Punkte:

  1. WCAG 2.1 – dein Regelbuch
    Alles muss für alle zugänglich sein. Das heißt: Bilder mit Alternativtext, Videos mit Untertiteln, komplett tastaturfreundlich und mit Screenreadern nutzbar.
  2. Die Extras vom BFSG
  • Untertitel und Transkriptionen sind Pflicht.
  • Texte und Hintergründe brauchen klare Kontraste.
  • Die Navigation muss einfach und logisch sein – auch ohne Maus.
  1. Altes Zeug checken
    Bestehende Kurse? Die zählen auch. Mach eine Bestandsaufnahme und fang bei den wichtigsten Inhalten an.
  2. Zeig, dass du barrierefrei bist
    Regelmäßig prüfen, dokumentieren und eine Barrierefreiheits-Erklärung bereitstellen. Klingt nach Papierkram, ist aber Pflicht.
  3. Fristen und Ärger
    Die Uhr läuft – Übergangsfristen gibt’s, aber nicht ewig. Und: Verstöße können teuer werden.

Fazit: Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr. Pack’s an – Schritt für Schritt.

Wenn du Unterstützung brauchst oder unsicher bist, wo du anfangen sollst: Schreib mir eine Nachricht! Hauptsache, du bleibst dran.

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