Ab 28.06.2025 Barrierefreiheit von e-Learnings nach dem BFSG – das solltest du wissen

Pflicht zur Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025
Pflicht zur Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025 - mach dich unangreifbar!

Okay, lass uns mal über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sprechen – klingt sperrig, ich weiß, aber es hat Auswirkungen und kann böse auf die Füße fallen. Kurz gesagt: Wenn du Webinhalte oder e-Learnings anbietest, egal ob als Unternehmen oder Bildungseinrichtung, musst du jetzt dafür sorgen, dass deine Inhalte barrierefrei sind. Was das konkret bedeutet, schauen wir uns hier ganz entspannt an.

Eins mal vorher: Du kannst mir jederzeit deine Fragen senden.

1. Die WCAG 2.1 – dein neuer Leitfaden

Das BFSG orientiert sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) – klingt nerdig, ist aber einfach eine Art Regelbuch für barrierefreies Webdesign. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Wahrnehmbarkeit: Alles, was du zeigst oder abspielst, muss irgendwie für alle wahrnehmbar sein. Bilder? Brauchen Alternativtexte. Videos? Sollten Untertitel und idealerweise Audiodeskriptionen haben.
  • Bedienbarkeit: Deine e-Learnings müssen ohne Maus komplett funktionieren. Warum? Weil nicht jeder eine Maus benutzen kann. Über die Tastatur muss alles zugänglich sein.
  • Verständlichkeit: Halte die Inhalte klar, einfach und gut strukturiert. Niemand will sich durch komplizierte Menüführungen oder unübersichtliche Seiten kämpfen – und erst recht nicht Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
  • Robustheit: Alles sollte mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln kompatibel sein. Es bringt nichts, wenn deine Inhalte auf einem Standardbrowser toll laufen, aber bei assistiven Technologien abstürzen.

2. Was das BFSG konkret von dir will

Zusätzlich zu den WCAG-Regeln hat das BFSG noch ein paar ganz eigene Anforderungen für e-Learnings:

  • Alternativtexte: Alles Visuelle – von Bildern bis zu Diagrammen – braucht einen Text, der beschreibt, was dargestellt wird. Screenreader-User werden es dir danken.
  • Untertitel und Transkriptionen: Videos und Audios müssen untertitelt werden. Fertig aus. Es geht darum, dass Menschen mit Hörbeeinträchtigungen auch alles mitbekommen.
  • Kontraste: Vergiss dein kreatives Pastell-Layover. Text und Hintergrund brauchen ordentliche Kontraste, damit alles gut lesbar ist – auch für Menschen mit Sehschwächen.
  • Navigation und Fokusreihenfolge: Die Reihenfolge der Navigationselemente muss logisch sein. Niemand sollte sich verloren fühlen, wenn er sich durch die Inhalte mit der Tab-Taste arbeitet.
  • Anpassbare Schriftgrößen: Jeder sollte die Schrift anpassen können – größer, kleiner, wie auch immer. Und das Design darf dabei nicht in die Brüche gehen.

3. Bestehende Inhalte prüfen – kein Weg dran vorbei

Hier wird’s tricky: Es reicht nicht, neue e-Learnings barrierefrei zu machen. Auch deine bestehenden Inhalte müssen angepasst werden. Das bedeutet:

  • Bestandsaufnahme: Was hast du an Material? Sind die Inhalte barrierefrei? Wo gibt’s Schwachstellen?
  • Priorisieren: Niemand erwartet, dass du über Nacht alles perfekt machst. Fang mit den wichtigsten und meistgenutzten Kursen an.
  • Regelmäßige Updates: Barrierefreiheit ist kein „einmal und fertig“-Ding. Es braucht ständige Anpassungen und Überprüfungen, ob alles noch den Standards entspricht.

4. Prüfungen und Nachweise – willkommen im Papierkrieg

Das BFSG nimmt es ernst: Du musst beweisen können, dass deine e-Learnings barrierefrei sind. Was heißt das konkret?

  • Automatisierte und manuelle Tests: Tools können erste Checks machen (z. B. Kontraste prüfen), aber für viele Details braucht es menschliche Tester.
  • Zertifikate und Audits: Hol dir Profis ins Boot, die deine Inhalte prüfen und zertifizieren. Das spart dir später Ärger mit Behörden.
  • Barrierefreiheits-Erklärung: Du musst öffentlich darlegen, wie barrierefrei deine Inhalte wirklich sind – und einen Kontakt anbieten, über den Nutzer Barrieren melden können.

5. Fristen und Strafen – keine halben Sachen

  • Fristen: Es gibt Übergangsfristen, aber die Uhr tickt. Je nach Organisation und Umfang deiner e-Learnings kann der Druck größer oder kleiner sein.
  • Sanktionen: Das BFSG ist kein „kann, muss aber nicht“. Bei Verstößen drohen Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen.
  • Anpassungspflicht: Auch nach der Frist bist du nicht aus dem Schneider. Regelmäßige Updates und Kontrollen sind Pflicht, um barrierefrei zu bleiben.

Kurz gesagt

Das BFSG sorgt dafür, dass Barrierefreiheit bei e-Learnings ab dem 28. Juni nächsten Jahres kein optionales Feature mehr ist. Klar, das bedeutet Aufwand. Aber wenn du frühzeitig planst und deine Prozesse umstellst, kannst du den Anforderungen gerecht werden – und dir Ärger ersparen. Einfach Schritt für Schritt rangehen.

Wenn du Unterstützung brauchst oder unsicher bist, wo du anfangen sollst: Schreib mir eine Nachricht! Hauptsache, du bleibst dran.

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